Von der selbstgenähten Mundschutzmaske zur FFP-2 Maske oder OP-Maske
Das Tragen von selbstgenähten Mund-/Nasenschutz-Masken bringt nicht den erforderlichen Schutz und ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen nicht mehr erlaubt. Diese Regelung gilt ab dem 25. Januar 2021.
Masken sind ein wichtiger Baustein gegen die Pandemie. Wie die Masken wirken und wie sie richtig verwendet werden, können Sie unter folgendem Link nachlesen:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/masken-1844366